Drohnen auf den Nordseeinseln

    Drohnen sind momentan der letzte Schrei. Viele besitzen schon eine und wer noch keine hat, der hätte gerne eine. Die nach den männlichen Bienen benannten Flugobjekte sind im privaten Gebrauch für ihre unvergleichlichen Bilder und Videos bekannt. Sie sausen aufs Meer hinaus, fliegen über die Klippe oder lassen das Ferienhaus von oben ganz klein aussehen.  Doch es gibt auch einiges bei der Nutzung zu beachten. Am 7. April trat die neue Drohnenverordnung in Kraft.

    Drohnen auf den Nordseeinseln

    Drohnen kommen im Urlaub häufig noch öfter zum Einsatz. Die Urlaubsfotos sollen noch toller werden. Die Nordseeinseln sind ein beliebtes Reiseziel und deshalb nimmt auch der Flugverkehr der ferngesteuerten Drohnen immer mehr zu. Erlassen wurde die Drohnenverordnung Anfang des Jahres auf der Nordseeinsel Sylt. Motorisierte Flugkörper, wie eine Drohne, sind generell auf Sylt verboten und Luftaufnahmen sind nur mit einer Einzelgenehmigung erlaubt. Die genaue Satzung zum Gemeingebrauch des Meeresstrandes findet ihr im Übrigen hier. Sie dient vor allem dem Schutz der Privatsphäre von badenden Gästen und ihren Kindern. Aufgrund des Naturschutzgebiets auf Langeoog gelten hier besonders strikte Einschränkungen bei der Nutzung von Drohnen.

    Die Kernelemente der Drohnenverordnung

    Ein Flugverbot für Drohnen gilt:

    • Über Wohngebieten
    • Im Naturschutzgebiet
    • Über Menschenansammlungen
    • Über sensiblen Gebieten wie Krankenhäusern, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Behörden, usw.
    • Im Kontrollbereich von Flugplätzen
    • Grundsätzlich über 100 m Höhe
    • Außer Sichtweite des Steuernden: Es muss jederzeit unmittelbar eingegriffen werden können.

    Zusätzlich müssen Drohnen oder andere Fluggeräte ab einer Startmasse von 0,25 kg ab dem 1. Oktober 2017 mit den Personalien des Besitzers versehen werden. Hierdurch soll im Schadensfall der Verursacher einfach festgestellt werden können.

    Drohnen auf Langeoog

    All diese Beschränkungen machen den Flug mit einer Quadrokopter eh schon nicht einfach. Was das allerdings für Langeoog bedeutet verraten wir euch hier. Eine Drohne darf nur an einem menschenleeren Strandabschnitt, welcher nicht zum Naturschutzgebiet gehört, geflogen werden. Die ostfriesische Insel bittet jedoch auch um Rücksicht auf die Tierwelt und Spaziergänger. Aus diesem Grund ist das Steuern von den doch so spaßigen Fluggeräten auf Langeoog generell nicht zu empfehlen.

    Man sollte generell die Privatsphäre andere Menschen beachten und die etwaigen empfindlichen Strafen berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur darum, dass beispielsweise badende Kinder am Strand geschützt werden sollen. Das potentielle Missbrauchspotential ist unberechenbar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Drohnen die auf Langeooger Straßen gestartet werden ein Risiko für Verkehrsteilnehmer, Radfahrer oder Reiter darstellen können. Private Haftpflichtversicherungen kommen im Normalfall für Unfälle mit den spaßigen Fluggeräten nicht auf!

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